Dann tragen Sie bitte hier den Code ein, damit der Eigentümer automatisch verständigt wird:
Anderen Gegenstand gefunden?
Sie haben etwas gefunden und möchten dafür sorgen, dass der/die Eigentümer:in es schnell zurückbekommt? So funktioniert’s:
Liefert der gefundene Gegenstand keinen Hinweis auf den/die Eigentümer:in, geben Sie diesen beim nächstgelegenen Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt ab.
Haben Sie den Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden, wenden Sie sich an den Verkehrsbetrieb.
Wo das nächste Fundbüro in Ihrer Umgebung ist, finden Sie ganz schnell über unsere Fundbüro-Suche heraus.